Pflichten und Fristen für mehr Energieeffizienz als Chance nutzen
Angesichts der massiven Energiepreissteigerungen durch den Ukrainekrieg reagierte die Politik mit Unterstützung in Form von Energiehilfen für stationäre Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser. Diese Maßnahmen entlasteten kurzfristig alle Empfänger. Ein entscheidendes Detail wird jedoch häufig übersehen: Für den fortlaufenden Bezug der Hilfen ist ein Nachweis über eine durchgeführte Energieberatung bis 31.12.2023 erforderlich. Ein Nichtbeachten dieser Vorgabe führt ab Januar 2024 zu 20-prozentigen Kürzungen. Die Perspektive weiterer finanzieller Unterstützungen nach dem Auslaufen der Energiehilfen bleibt ungewiss. Die Energieberatung sollte daher vor allem als Chance gesehen werden, Energiekosten auch jenseits von Subventionen zu optimieren.
Die rechtlichen Vorgaben, festgehalten in den Paragrafen SGB XI §154 (6) und KHG §26f (8), fordern insbesondere den Nachweis einer bis Ende 2023 abgeschlossenen Gebäudeenergieberatung durch einen zertifizierten Energieeffizienzberater, die den formulierten Standards des Bundesministeriums für Gesundheit entspricht. Ergänzend ist der Maßnahmenkatalog vorzulegen, der die Empfehlungen des Energieberaters für eine effizientere Energienutzung listet. Praktisch übersetzt, ist damit eine Art Sanierungsfahrplan gemeint.
Der Maßnahmenkatalog: Zukunftsorientierte Investition
Weit entfernt von reiner Bürokratie bietet der Maßnahmenkatalog konkrete Wege zu signifikanten ökonomischen Einsparungen durch gesteigerte Energieeffizienz. Professionell ausgearbeitet, kann er nicht nur als Schlüssel zu Fördermitteln dienen, sondern auch die Erlangung von (Re)Finanzierungen erleichtern.
Anja Mandelkow betont: „20 Prozent Einbußen bei den Energiehilfen wird für manche Einrichtungen das finanzielle Aus bedeuten – vor allem da die Kürzung in die kältesten Monate fällt.“
Trotz strenger Anforderungen besteht für Einrichtungen, die bis Ende 2023 eine Energieberatung absolvieren (müssen), die Möglichkeit, dafür Fördermittel in Höhe von bis zu 7.500 Euro zu erhalten. Aber: Zertifizierte Energieberater sind begrenzt verfügbar und die Berichtsstandards nicht banal – Engpässe drohen.
Die Herausforderung: Kommunikation und Timing
Ein zentrales Problem ist das Informationsdefizit vieler Einrichtungsträger bezüglich der anstehenden Frist. In einem Sektor, in dem Zeit ein knappes Gut ist, birgt das erhebliche Risiken. Zudem verfolgen die Bundesländer unterschiedliche Ansätze, sodass es den Energieberatern obliegt, hier den Überblick zu behalten.
Das Hauptziel bleibt unverändert: die Steigerung der Energieeffizienz in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Dies stellt eine herausfordernde, jedoch wertvolle Aufgabe dar. Wer die Anforderungen erfüllt und vorgeschlagene Maßnahmen umsetzt, legt den Grundstein für eine verbesserte Energiebilanz und wirtschaftlichere Betriebsführung.
Die Zeit drängt, und Nachhaltigkeit verlangt Anstrengungen. Mit richtiger Planung, fachlicher Beratung und einem durchdachten Maßnahmenkatalog besteht jedoch die Chance, Umwelt und Finanzen gleichermaßen zu entlasten. Dies sollte als Chance begriffen werden, nicht als Last.
Wer bis hierhin noch nicht überzeugt wurde, das auch als Chance zu begreifen, dem sei noch ans Herz gelegt: ein Sanierungsfahrplan ist aufgrund der einheitlichen Nachhaltigkeitsberichtserstattung sowie diverser begleitender Themen, wie EU-Taxonomie, ESG-Kriterien, 7. MaRisk-Novelle usw. sowieso für die meisten Einrichtungen – zumindest die mit einer laufenden Finanzierung - verpflichtend.